Leistungen
Pflegeschulung nach §45 SGB XI
Die meisten Menschen haben den Wunsch, trotz Pflegebedürftigkeit in ihrem vertrauten Wohnumfeld leben zu können Deswegen werden in vielen Fällen die Pflegebedürftigen dabei von ihren Angehörigen oder Freunden gepflegt.
Jedoch ist die Pflege eines Menschen eine sehr verantwortungsvolle und leider auch belastende Aufgabe. Nicht selten ergibt sich eine Pflegesituation akut und plötzlich. Der Alltag verändert sich. Nicht nur die Pflegebedürftigen müssen dann lernen, mit dieser neuen Situation umzugehen, sondern gerade auch diejenigen, die Pflege leisten. Viele Angehörige hatten bisher keine Berührungspunkte damit und sind oftmals überfordert.
Wir möchten Sie dabei unterstützen!
Für wen sind Pflegeschulungen?
Pflegeschulungen sind eine wertvolle Hilfestellung für pflegende Angehörige und ehrenamtlich Pflegende, um die Versorgung von Pflegebedürftigen zu sichern und die Pflegepersonen vor Überforderung zu schützen.
Was wird geschult?
Im Rahmen der Schulung werden den Pflegepersonen notwendige Fertigkeiten vermittelt, um eine qualifizierte Pflege zu leisten und somit die Lebensqualität des Pflegebedürftigen so gut wie möglich zu fördern und die eigenen Ressourcen zu erhalten.
Unsere speziell ausgebildeten Pflegefachkräfte zeigen Ihnen, was bei der Pflege zu beachten ist (Grundlagen der häuslichen Pflege, korrekte Körperpflege, Baden und Duschen mit Hilfsmitteln, richtige Lagerung/Bewegung etc.), erläutern Ihnen verfügbare Pflegehilfsmittel, die Leistungen und Entlastungsangebote der Pflegeversicherung und vieles mehr.
Jede Schulung wird auf Ihre individuelle Situation abgestimmt.
Wo wird geschult?
Die Schulung findet bei Ihnen zuhause statt. Wir gestalten diese individuell und zielgerichtet, sodass nur Sie im Vordergrund stehen.
Wer trägt die Kosten?
Die Schulung ist für Sie komplett kostenfrei. Sie wird zusätzlich zum Pflegegeld, dem Entlastungsbetrag und der Verhinderungspflege, von der Pflegekasse übernommen.
Aktuell haben wir mit folgenden Pflegekassen über den Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) eine Rahmenvereinbarung für Pflegeschulungen und -beratungen abgeschlossen:
Behandlungspflege - medizinische Versorgung
- Medikamentengabe
- Wundversorgung
- Versorgung von PEG und Stoma
- Injektionen und s.c.Infusionen
- Blutzucker- und Blutdruckmessung
- Kompressionsverbände
- Kompressionsstrümpfe An- und Ausziehen
Grundpflege
- Körperpflege, Duschen und Baden
- Hilfe beim An- und Ausziehen
- Lagerung und Mobilisation
- Hilfe bei Blasen- und Darmentleerung
- Betten machen
- Wechseln der Wäsche
- Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
- Prophylaxen u.v.m.
Hauswirtschaftliche Versorgung
- Wohnung aufräumen und reinigen
- Einkäufe und Besorgungen
- Wäsche waschen und bügeln
- Mahlzeiten vor- und zubereiten
- Demenzbetreuung
- Lesen und Vorlesen
- Kochen und Backen
- Spaziergänge und Ausflüge
Verhinderungspflege
- 24 Stunden Rufbereitschaft
- Fußpflege
- Besorgen von Rezepten und Medikamenten
- Begleitung zu Ärzten
- Unterstützung bei Behördegängen
- Hilfe bei Postbearbeitung
- Soziale Beratung, etc.
Behandlungspflege – medizinische Versorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege
Im Krankenhaus wird jeder Patient rund um die Uhr medizinisch versorgt und überwacht. Jedoch benötigen Patienten oftmals auch zu Hause eine kompetente medizinische Versorgung. Hier tritt die sogenannte Behandlungspflege ein. Zur Behandlungspflege nach dem Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) zählen so wichtige medizinische Leistungen wie Wundversorgung, Medikamentengabe, Verbandswechsel, Blutdruck- und Blutzuckermessung oder die Behandlung bei Dekubitus (Wundliegen). Die in der Behandlungspflege ausschließlich medizinischen Leistungen werden von examinierten Pflegekräften durchgeführt – auf Basis einer ärztlichen Verordnung.
Damit eine zu pflegende Person möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben zu Hause führen kann, hat sich GOSS ambulanter Pflegedienst mit seinen bestens ausgebildeten Pflegekräften auf die Behandlungspflege vor Ort beim Patienten spezialisiert. Im Einklang mit den Verordnungen des behandelnden Arztes führen wir alle medizinischen Leistungen zur vollsten Zufriedenheit aller Parteien aus. Die Kosten der medizinischen Behandlungspflege werden von der Krankenkasse des versicherten Patienten übernommen. Die Dauer der Behandlungspflege hängt vom individuellen Krankheitsbild und der Möglichkeit einer Folgeverordnung oder den Übergang in einen Pflegegrad ab.
Grundpflege
Auch der Gesetzgeber ist sich dessen bewusst, dass es Pflegemaßnahmen gibt, die unabdingbar für ein menschenwürdiges Leben als zu pflegende Person sind – und hat diese beispielsweise in der Pflegeversicherung verankert. Wir sprechen hier von der sogenannten Grundpflege. Dazu zählen neben Körperpflege und Ernährung auch Aspekte wie Vorbeugung (Prophylaxe), Mobilität, Förderung der Kommunikation und Eigenständigkeit. Als kompetenter Pflegedienst für Dormagen und Köln ist es uns eine Herzensangelegenheit den zu pflegenden Personen die bestmögliche Grundpflege zukommen zu lassen. Wobei auch die Grundpflege erlernt und fachgerecht ausgeführt sein will.
Sie müssen als Angehöriger einer zu pflegenden Person kein schlechtes Gewissen haben, wenn Sie die Pflege nicht selbst ausüben können. Gründe können sein, dass Sie selbst mit dem normalen Alltag überlastet sind oder es kann den Großeltern peinlich sein, wenn Kinder oder Enkelkinder beim Baden behilflich sein wollen. Dank langjähriger Erfahrung in der Grundpflege wissen wir um diese Problematiken und helfen hier gerne weiter. Immer mit der nötigen Kompetenz und dem so wichtigen Einfühlungsvermögen.
Betrauen Sie uns guten Gewissens mit der Grundpflege Ihre Angehörigen – den GOSS ambulanten Pflegedienst.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Nicht nur auf der Wunschliste der Senioren steht die Gesundheit an erster Stelle. Hinzu gesellt sich der Wunsch nach einem möglichst lange, selbstbestimmten Leben in der gewohnten Umgebung. Doch seien es Alterserscheinungen oder Schicksalsschläge, die durch Unfälle und Erkrankungen begründet sind – immer mehr Menschen können den alltäglichen Haushalt ohne Hilfe nicht mehr bewältigen. GOSS ambulanter Pflegedienst bietet als kompetenter Pflegedienst für Dormagen und Köln auch die Hauswirtschaftliche Versorgung an.
Wir sind auch direkter Ansprechpartner für Angehörige, die bislang geholfen haben, aber die Dauerbelastung von Familie, Job und Pflegebedürftigem zwar gerne auf sich nehmen würden, aber körperlich nicht mehr verkraften. Denn es ist niemandem geholfen, wenn am Ende auch Sie als Angehöriger krank werden. Sie können die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten getrost in unsere Hände legen. Wir stehen als ambulanter Pflegedienst Ihrem Familienangehörigen mit Rat und Tat zur Seite. Sprechen Sie uns an, wenn es Ihnen oder Ihrem Angehörigen immer schwerer fällt, den Alltag zu bewältigen. Wir sind für Sie da – Ihr GOSS ambulanter Pflegedienst.
Verhinderungspflege
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten, wenn eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege verhindert ist. Die Pflegekasse erstatten dafür Kosten in Höhe von 1612,- € pro Jahr für 42 Tage. Es kann stunden-, tage- oder wochenweise abgerechnet werden. Wenn Sie mehr hierzu erfahren möchten, kontaktieren Sie uns jederzeit, wir beraten Sie gerne.
Pflegepflichteinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI
Wenn Sie monatlich einen Geldbetrag (Pflegegeld) von Ihrer Pflegekasse beziehen, sind Sie verpflichtet, ja nach Pflegegrad in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz durch einen Pflegedienst Ihrer Wahl durchführen zu lassen. Die Kosten dafür übernimmt die Pflegekasse.
- Bei Pflegegrad 1 : sind die Beratungseinsätze keine Pflicht, aber können freiwillig wahrgenommen werden. Eine halbjährliche Pflegeberatung bei Pflegegrad 1 wird von den Pflegekassen übernommen.
- Bei den Pflegegraden 2 und 3 : alle sechs Monate
- Bei den Pflegegraden 4 und 5 : alle drei Monate
Möchten Sie mehr über dieses Thema erfahren wollen oder eine konkrete Anfrage stellen, kontaktieren Sie uns jederzeit. – Wir beraten Sie gerne!